Allgemeine Geschäftbedingungen
Albert Medaillon Videoproduktion – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber Albert Medaillon Videoproduktion und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Die Sicherheit von Leib, Leben, des Luftraumes als auch des Fluggerätes bei Flügen hat absoluten Vorrang vor Vertragserfüllung. Der jeweilige Pilot hat die volle Kompetenz und kann den Flug jederzeit abbrechen.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Leistungen
(1) Bild- und Videoflüge werden nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
(2) Die Flüge werden nur unter Berücksichtigung folgender Punkte durchgeführt:
- kein Flug bei Regen
- kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
- Flüge bis maximal Windstärke 25 km/h
- es muss immer Sichtkontakt zwischen Piloten und Drohne bestehen (Sichtflugregel nach VFR)
- maximale Flughöhe 100 m
- maximale Entfernung zum Piloten horizontal ca. 150 m
- Flugzeit je Flug max 25 Minuten
- kein Überflug von Personen
(3) Die Übergabe des erstellten Materials erfolgt in vorab vereinbarter Form. Das Quellmaterial (Rohdaten) verbleibt im Besitz Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon . Eine Übergabe des Rohmaterials erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung und ist kein regulärer Vertragsgegenstand.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation und Anpreisung der Angebote auf den Internetseiten von Albert Medaillon Videoproduktion stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Auftrages oder Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert Kontakt mit Albert Medaillon Videoproduktion aufzunehmen um einen Auftrag oder ein Angebot anzufordern.
(2) Albert Medaillon Videoproduktion bestätigt den Eingang der Anfrage des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-Mail. Diese Bestätigungs-Mail stellt noch nicht die Annahme eines Auftrages durch Albert Medaillon Videoproduktion. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Anfrage bei Albert Medaillon Videoproduktion eingegangen ist.
(3) Die Erklärung eines Auftrages erfolgt erst durch die Erfüllung und die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Auftragserklärung.
§ 4 Lieferzeit
(1) Die Erstellung der Ware kann durch Wetter oder Natur verzögert oder sogar unmöglich werden. Es wird versucht, durch neue Terminierung die Erstellung zu gewährleisten.
(2) Wenn ein Pilot die Erstellung der Ware aus Sicherheitsgründen nicht ausführen kann. Auch hier wird versucht, durch neue Terminierung die Erstellung zu gewährleisten.
(3) Kommt die Erstellung der Ware durch oben genannten Bedingungen nicht zustande, entstehen für Albert Medaillon Videoproduktion keinerlei Kosten. Auch dem Kunden steht in diesen Fällen frei, kostenlos vom Auftrag zurücktreten.
(4) Die Lieferung erfolgt zu einem vorab und gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Auftraggeber keinen Zeitpunkt für die Abgabe nennt, wird dieser durch Albert Medaillon Videoproduktion festgelegt.
(5) Bei Größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist Albert Medaillon Videoproduktion berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu erstellen.
§ 5 Urheberrecht und Nutzung
(1) Das Copyright/Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von Albert Medaillon Videoproduktion selbst erstellte Fotografien, Videosequenzen und Grafiken bleiben allein bei Albert Medaillon Videoproduktion . Albert Medaillon Videoproduktion behält sich somit das Recht vor, die Bilder zu Drucken! Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Fotografien, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Albert Medaillon Videoproduktion nicht gestattet. Albert Medaillon Videoproduktion überträgt dem Auftraggeber die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Albert Medaillon Videoproduktion auf Vervielfältigungen als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon zu Schadensersatz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon die erstellten Aufnahmen, als Referenz anführen und vorführen darf.
(3) Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
(4) In keinem Fall ist Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon dazu verpflichtet, Untersuchungen / Nachforschungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen.
(5) Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts-und Schutzrechtsinhaber, frei.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Rhein-Main-Luftbilder Albert Medaillon.
§ 7 Preise, Steuern und Fälligkeit
Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungserhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten.
§ 8 Rücktrittsrecht
Bei Stornierung eines Auftrages werden alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
(3) Eine Garantie wird von Albert Medaillon Videoproduktion nicht erklärt.
§ 10 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 11 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Albert Medaillon Videoproduktion, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 12 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 13 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Mai 2018